Reglement zur Verwendung des Jugendfonds des Kantonal Schwyzerischen Fischereiverbandes

Gestützt auf den Beschluss der DV vom 28. März 2013 eröffnet der KSFV einen Jugendfond.

 

Sinn und Zweck des Jugendfonds

- Der KSFV unterstützt Jugendarbeit mittels des Jugendfonds zur Förderung von Jungfischern im Alter zwischen 9 bis maximal 16 Jahren in folgenden Bereichen.

- Fischereiliche Ausbildung (keine Brevetkurse)

- Projektarbeiten die mit Fischerei, Gewässer oder Umweltschutz zu tun haben.

- Teilnahmen an verschiedenen Anlässen / Wettbewerben des KSFV und des SFV-FSP.

- Es werden dem KSFV angeschlossene Vereine sowie Partnervereine unterstützt.

 

Finanzielles

- Der Kassier des KSFV führt ein separates Konto für den Jugendfond.

- Das ANJF (Amt für Natur Jagd und Fischerei) leistet bis auf weiteres einen Betrag an den Jugendfond von Fr. 500.00 jährlich.

- Die Mitglieder des KSFV werden ersucht, Sponsoren für den Jugendfond zu finden.

 

Beitragsgesuche / Beiträge

- Fischereivereine welche dem KSFV angehören sowie Partnervereine, können Beiträge für Projekte / Anlässe welche Jugendförderung bezwecken, beim Präsidenten des KSFV beantragen.

- Gesuche müssen schriftlich, mit Angaben zum Projekt / Anlass und Angaben zu den Kosten eingereicht werden.

- Der Präsident prüft die Anträge mit mindestens 2 weiteren Vorstandsmitgliedern und bestimmt über Höhe eines möglichen Beitrages.

- Ein Antrag auf einen Beitrag kann vom Präsidenten und mindestens 2 weiteren Vorstandsmitgliedern auch ohne weitere Begründung abgelehnt werden.

 

Auflösung des Jugendfonds

- Die Delegiertenversammlung kann jederzeit den Jugendfond mit der einfachen Mehrheit der Stimmenden auflösen.

- Allfällige Aktiven gehen bei einer Auflösung des Fonds in die Kasse des KSFV über.