Reglement zur Verwendung des Jugendfonds des Kantonal Schwyzerischen Fischereiverbandes
Gestützt auf den Beschluss der DV vom 28. März 2013 eröffnet der KSFV einen Jugendfond.
Sinn und Zweck des Jugendfonds
- Der KSFV unterstützt Jugendarbeit mittels des Jugendfonds zur Förderung von Jungfischern im Alter zwischen 9 bis maximal 16 Jahren in folgenden Bereichen.
- Fischereiliche Ausbildung (keine Brevetkurse)
- Projektarbeiten die mit Fischerei, Gewässer oder Umweltschutz zu tun haben.
- Teilnahmen an verschiedenen Anlässen / Wettbewerben des KSFV und des SFV-FSP.
- Es werden dem KSFV angeschlossene Vereine sowie Partnervereine unterstützt.
Finanzielles
- Der Kassier des KSFV führt ein separates Konto für den Jugendfond.
- Das ANJF (Amt für Natur Jagd und Fischerei) leistet bis auf weiteres einen Betrag an den Jugendfond von Fr. 500.00 jährlich.
- Die Mitglieder des KSFV werden ersucht, Sponsoren für den Jugendfond zu finden.
Beitragsgesuche / Beiträge
- Fischereivereine welche dem KSFV angehören sowie Partnervereine, können Beiträge für Projekte / Anlässe welche Jugendförderung bezwecken, beim Präsidenten des KSFV beantragen.
- Gesuche müssen schriftlich, mit Angaben zum Projekt / Anlass und Angaben zu den Kosten eingereicht werden.
- Der Präsident prüft die Anträge mit mindestens 2 weiteren Vorstandsmitgliedern und bestimmt über Höhe eines möglichen Beitrages.
- Ein Antrag auf einen Beitrag kann vom Präsidenten und mindestens 2 weiteren Vorstandsmitgliedern auch ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
Auflösung des Jugendfonds
- Die Delegiertenversammlung kann jederzeit den Jugendfond mit der einfachen Mehrheit der Stimmenden auflösen.
- Allfällige Aktiven gehen bei einer Auflösung des Fonds in die Kasse des KSFV über.