Hegebeitrag
An der 77. Delegiertenversammlung des KSFV vom 31. März 2022 haben die Delegierten einstimmig einem Hegebeitrag zugestimmt.
Der Hebebeitrag wird ab dem 01. Januar 2023 mit Aufschlag von 10% auf alle Patente eingeführt. Auch die Pachtseen bezahlen diesen Hegebeitrag zu Gunsten von Aufwertungsmassnahmen an Fliessgewässern und Seen. Somit beteiligen sich nun auch Fischerinnen und Fischer welche nicht dem KSFV angeschlossen sind die Aufwertungsprojekte.
Es können nun Projekte an die Fischerkommission mittels Antrag eingereicht werden. Einen solchen Antrag können von verschiedensten Personen wie z. B. Landwirten, Fischern, Privatpersonen, Genossamen, usw. eingereicht werden, welche an einem Gewässer Aufwertungen wie Ausdohlungen, Beschattungen, Lebensraumaufwertungen, usw. vornehmen möchten.
Fischerinnen und Fischern ist es wichtig, dass die auch einen Beitrag dazu leisten, dass sie unsere Gewässer für die Zukunkt fit und nachhaltig machen können und damit kommenden Generationen gesunde Gewässer weitergeben können.
Link zum Antragsformular: